Informationen für Grundstückseigentümer

Die Sicherung der Wasserversorgung steht für uns mit an oberster Stelle. Ein besonderes Augenmerk entfällt dabei auf die Übergabestelle zwischen Grundstücksanschluss und den Anlagen des Grundstückseigentümers (= Hausinstallation). Unter allen Umständen sind Rückwirkungen der Hausinstallation auf die Güte des Trinkwassers und das öffentliche Trinkwassernetz auszuschließen.


So ist auch in der Wasserabgabesatzung festgesetzt, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhalten der Anlage von der Übergabestelle ab, mit Ausnahme des Wasserzählers, zu sorgen. Zu beachten sind dabei die Vorschriften der Wasserabgabesatzung sowie weitere gesetzliche Bestimmungen und das umfangreiche technische Regelwerk, die sog. allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Mit nachfolgenden Informationsblättern haben wir begonnen, erste wichtige Hinweise für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zusammen zu stellen. 

 

Rückflussverhinderer: Einbau und Prüfpflichten

Spannungsfreier Verbau von Wasserzählern

Der Grundstücksanschluss – Begriffe und Definitionen

Trinkwasser-Installation und richtiger Umgang mit Trinkwasser

 

Weitere nützliche Informationen finden Sie in der Rubrik "Häufige Fragen".

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.