Meldung
Gebührenanpassung zum 01.01.2026 inkl. Wassercent
Gebührenanpassung zum 01.01.2026
Nach dem kommunalen Abgabengesetz sind die sog. Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgung alle drei Jahre zu überprüfen und neu zu kalkulieren. Der öffentliche Versorgungsauftrag lässt ausschließlich eine kostendeckende Gebühr zu, die seit über 30 Jahren vom Städtischen Wasserwerk Kaufbeuren stabil gehalten werden konnte. Die allgemeinen Preissteigerungen der letzten Jahre können inzwischen nicht mehr abgefangen werden, so dass leider zum 01.01.2026 die Wasserverbrauchsgebühren angepasst werden müssen. Ein Kubikmeter Wasser (= 1.000 Liter) kostet künftig 1,23 € (netto) bzw. 1,32 € (brutto). Bei der jährlichen Grundgebühr gibt es in Abhängigkeit des verwendeten Wasserzählers ebenfalls Änderungen. Die Grundgebühr beträgt bei den überwiegend eingebauten Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss bis 4m³/h insgesamt 55,64 € (brutto) pro Jahr. Weitere Grundgebührensätze und Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Die Schmutzwassergebühr der Stadt Kaufbeuren bleibt unverändert bei 1,85 €/m 3.
Die Wassergebühren werden zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge eingesetzt und fließen direkt in den Erhalt sowie den Ausbau der bestehenden Infrastruktur. So können Leitungsnetze, Quellen und technische Anlagen kontinuierlich gewartet und modernisiert werden. Dadurch bleibt eine zuverlässige Versorgung langfristig gewährleistet.
Wassercent
Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) wird auch in Bayern ab 01.07.2026 ein Wasserentnahmeentgelt (sogenannter Wassercent) eingeführt.
Dieses Entgelt bemisst sich einheitlich auf 0,10 Euro/m³ tatsächlich entnommene Wassermenge Grundwasser. Für das Städtische Wasserwerk Kaufbeuren mit einer tatsächlichen Entnahmemenge Grundwasser von ca. 2,9 Millionen m³, fallen somit jährlich 290.000 Euro zusätzliche Kosten an, die über die Wasserverbrauchsgebühr auf die Kunden umgelegt werden müssen. Diese Kosten sind in der Gebührenanpassung zum 01.01.2026 bereits enthalten.


